
Umgang mit Asbest – Neuregelungen durch die GefStoffV
25. Juni - 15:00
FreeMit der Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefSToffV) im Dezember 2024 wurden das risikobezogene Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen in die Verordnung eingebunden, Mitwirkungs- und Informationspflichten des Veranlassers von Tätigkeiten eingeführt und neue Asbestregelungen geschaffen.
Viele Asbestkontakte geschehen bei handwerksnahen Tätigkeiten beim Bauen im Bestand. In Baustoffen wie Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern und auch anderen Bauchemikalien wie Kitten (kurz „PSF“) kann Asbest enthalten sein. Asbest ist zwar oft nur in geringer Menge in diesen Baumaterialien enthalten, bei Tätigkeiten an diesen Materialien muss aber dennoch mit einer hohen Freisetzung von Asbestfasern gerechnet werden.
Für Tätigkeiten an Gebäuden oder Anlagen, die mit Asbest belastet sind, gelten strenge Schutzmaßnahmen. Rechtliche Grundlage bildet die Gefahrstoffverordnung. Details regelt die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“.
In diesem Webinar werden die Konsequenzen für Handwerkbetriebe und die Unterstützungsangebote der BG BAU geschildert.
Zielgruppe
Alle Handwerksbetriebe aus dem Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Gewerken.
Referent
Dipl.-Chem. Rainer Dörr, Referat Gefahrstoffe, BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.
Anmeldung unter: Umgang mit Asbest – Neuregelungen durch die Gefahrstoffverordnung – Handwerkskammer Düsseldorf